1. Abschluss des Teilnehmervertrages Mit der Anmeldung, die per Mail oder postalisch erfolgen kann, wünschen Sie verbindlich den Abschluss eines Teilnahmevertrages. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der Vertrag kommt mit der Bezahlung der Teilnahmegebühr und Zusendung der Buchungsbestätigung durch Movision-DK by Michael Bornhütter, nachfolgend Veranstalter genannt, zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt per Mail. Der Vertragspartner hat für seine eigenen Vertragsverpflichtungen einzustehen. 2. Zahlungsbedingungen a) Innerhalb von 14 Tagen nach der verbindlichen Anmeldung sind 50% der Teilnahmegebühr auf das in der Anmeldebestätigung genannte Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 14 Tage vor dem Beginn des gebuchten Camps, ist die komplette Teilnahmegebühr sofort zu überweisen. b) Leistet der Vertragspartner die Zahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Zahlungserinnerung mit Fristsetzung vom Teilnehmervertrag zurückzutreten. 3. Leistungsänderungen a) Maßgeblich für den Inhalt des Teilnehmervertrages sind allein die Ausschreibung, diese AGB, die allgemeinen Informationen zum Camp (siehe Website) und die Teilnahmebestätigung sowie individuelle Abreden. b) Änderungen wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Teilnehmervertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Camps nicht beeinträchtigen. c) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. d) Der Veranstalter ist verpflichtet, den Vertragspartner über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnisnahme über den Änderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Vertragspartner eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. e) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Vertragspartner berechtigt, unentgeltlich vom Teilnehmervertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem gleichwertigen Camp zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ein solches Camp ohne Mehrpreis für den Vertragspartner aus seinem Angebot anzubieten. Der Vertragspartner hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Leistung oder der Absage des Camps diesem gegenüber geltend zu machen. 4. Rücktritt durch den Vertragspartner vor Beginn des Camps/Stornokosten a) Der Vertragspartner kann jederzeit vor Beginn des Camps zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter per Mail oder unter der angegebenen Anschrift zu erklären. Maßgeblich ist bei postalischer Zustellung der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter, nicht die Aufgabe zur Post. b) Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. c) Tritt der Vertragspartner vor Beginn des Camps zurück, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf die Teilnehmergebühr. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Veranstaltungsvorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Teilnehmergebühr verlangen. Krankheit des Vertragspartners sind für den Veranstalter keine höhere Gewalt, sondern Vorfälle, deren Eintritt nicht ungewöhnlich ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. d) Der Veranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn des Camps in einem prozentualen Verhältnis zur Teilnehmergebühr pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Veranstaltungsleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Vertragspartner wie folgt berechnet: - vor dem 42. Tag vor Beginn des Camps 15% der Teilnehmergebühr, - Rücktritt ab 42 bis 30 Tage vor Beginn des Camps 30% der Teilnehmergebühr, - Rücktritt ab 29 bis 20 Tage vor Beginn des Camps 40% der Teilnehmergebühr, - Rücktritt ab 19 bis 11 Tage vor Beginn des Camps 60% der Teilnehmergebühr, - Rücktritt ab 10 Tage vor Beginn des Camps 80% der Teilnehmergebühr, - bei Nichtantritt des Camps 90% der Teilnehmergebühr. e) Dem Vertragspartner bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. f) Der Vertragspartner ist berechtigt einen Ersatzteilnehmer zu stellen, dadurch bleiben die vorstehenden Bedingungen unberührt. 5. Umbuchung & Ersatzperson & Ersatzunterlagen Eine Änderung / Umbuchung der Teilnahme hinsichtlich des laut Teilnehmervertrag gebuchten Camps ist bis 3 Wochen vor Beginn möglich. Bis zum Beginn des Camps kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Teilnehmervertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Vertragspartner dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für die Teilnehmergebühr und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Teilnehmer einzelne Veranstaltungsleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat der Teilnehmer bzw. Vertragspartner keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Teilnehmergebühr. 7. Kündigung & Rücktritt durch den Veranstalter Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn des Camps vom Teilnehmervertrag zurücktreten oder nach Beginn des Camps den Vertrag kündigen: a) Bei zu geringer Teilnehmerzahl hat der Veranstalter das Recht, den Kurs ersatzlos zu streichen. Ansprüche aus zumutbaren Änderungen im Kursangebot sind ausgeschlossen, die Zahlungsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Bei ersatzloser Streichung eines Kursangebots werden die Kursgebühren rückerstattet. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung des Camps hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung und ggf. ein Ersatzangebot unverzüglich zuzuleiten. Der Vertragspartner erhält die eingezahlten Teilnehmergebühren innerhalb von 14 Tagen zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Vertragspartner sind ausgeschlossen. b) Ausschluss: Wenn der Teilnehmer die Durchführung des Camps, trotz Abmahnung, anhaltend stört und sich damit vertragswidrig verhält, kann der Veranstalter den Teilnehmervertrag kündigen, wenn die sofortige Aufhebung des Teilnehmervertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle steht dem Veranstalter der Anspruch auf die vereinbarte Teilnehmergebühr weiterhin zu. Der Veranstalter muss sich aber in diesem Fall den Wert seiner ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden. 8.Haftung Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Haftung unsererseits für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Wir haften für eine ordnungsgemäße Funktion der von uns zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände. Wir haften jedoch weder für Gesundheitsschäden, die Kursteilnehmer aufgrund der Teilnahme der angebotenen Kurse erleiden noch für selbst verschuldete Unfälle. Für mitgebrachte Sach- und Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung. 9. Ausschluss von Ansprüchen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Camps hat der Vertragspartner innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung des Camps geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften a) Teilnehmer bzw. Vertragspartner der Europäischen Gemeinschaften und anderer Staaten, die außerhalb von Dänemark zum Camp anreisen, haben sich selbständig und vor Abschluss des Teilnehmervertrages über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über deren evtl. Änderungen zu unterrichten. b) Der Teilnehmer bzw. Vertragspartner ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. 11. Salvatorische Klausel Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien anerkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt. Movision-DK by Michael Bornhütter, Stand Januar 2025